Unser Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stammt aus dem Jahr 1994, also dem ,Prä-Internet, -Mobiltelefon und Cloud- Zeitalter‘, und wird daher kaum mehr den geänderten Möglichkeiten und Bedürfnissen unserer digitalen Zeit ge- recht. So sehen Arbeitgeber die Chance, feste Arbeitszeitregelungen zunehmend festen Zielvorgaben unterzuord- nen und der Arbeitnehmer empfindet durchaus einen Vorteil darin, seine Arbeitszeiten entsprechend seinem indivi- duellen Lebensrhythmus selbst anzupassen.

Und während der Gesetzgeber abwartet (und die Gewerbeaufsichtsämter sich zurückhalten) bleibt der Wunsch nach mehr Arbeitszeitflexibilisierung am Personal- bzw. Gesundheitsmanagement hängen, die sich – unabhängig des rechtlich Machbaren – mit der Frage konfrontiert sehen:

Was ist eigentlich noch gesund?

  • Zwischen 1994 und 2017: Grundsätzlicher Zweck des ArbZG ist der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers – darf sich daran etwas ändern?
  • Zwischen Wollen und Können: Schließen immer flexiblere Arbeitszeiten und Gesundheit sich grundsätzlich aus? Sind Sie nur schädlich oder gar motivierend?
  • Zwischen Kontrolle und Selbstorganisation: Bisher schreibt uns der Gesetzgeber vor, welche Arbeitszeiten für uns gesund sind. Könnte das nicht jeder selbst für sich entscheiden?

Diskutieren Sie mit Ihren Fachkollegen/Innen aus den Bereichen HR und Management sowie mit den anwesenden Referenten über deren Strategien, Ideen und Erfahrungen.

Wir freuen uns sehr, dass wir für diese Veranstaltung Inka Adam Partnerin /Fachanwältin für Arbeitsrecht, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Dr. Jenny Jalali, Leitende Betriebsärztin, Otto GmbH gewinnen konnten. An beide ein herzliches Dankeschön bereits an dieser Stelle.

Zur Veranstaltung laden wir Sie am Montag, 04. Dezember 2017, 18 Uhr ins Verlagshaus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung herzlich ein.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!