Partner / RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt

Martin Fink ist Partner bei BEITEN BURKHARDT in München und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Sein Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht. In diesen Rechtsgebieten berät er nationale und internationale Unternehmen. Verhandlungen mit betriebsverfassungsrechtlichen Gremien (Konzern-/Gesamt- oder Betriebsrat) anlässlich von Restrukturierungen zählen ebenso zu seinem Tätigkeitsbereich wie die Verteidigung von Arbeitgebern gegen Kündigungsschutz oder sonstige Klagen von Arbeitnehmern (z. B. wegen Altersversorgung, Vergütung, Diskriminierung, etc.). Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Martin Fink Arbeitgeber bundesweit sowohl vor den Gerichten für Arbeitssachen (Bundesarbeitsgericht, Landesarbeitsgerichte, Arbeitsgerichte) als auch vor sonstigen Gerichten, die in Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern zuständig sein können (z. B. Oberlandesgericht, Landgericht, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, etc.). Zu seinem Tätigkeitsbereich zählt ebenso die Vertretung von Arbeitgebern in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen.
Martin Fink studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und wurde im Jahr 2003 zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Fink trat bei BEITEN BURKHARDT im Jahr 2005 ein und ist seit 2010 Partner.

Martin Fink ist der perfekte Input-Geber für arbeitsrechtliche Themen und stellt auf seine besonders kompetente Weise arbeitsrechtliche Herausforderungen verständlich unseren Teilnehmer*Innen dar – stets gewürzt mit einer Prise seines trocknen Humors. Wir empfehlen zudem die immer interessanten Arbeitsrechts-Frühstück Veranstaltungen bei Beiten Burkhardt.