Rechtsanwalt und Mitbegründer der Kanzlei Seebacher & Helm

Dr. Rüdiger Helm, Jahrgang 1964, ist Rechtsanwalt und Mitbegründer der Kanzlei Seebacher & Helm.

Seit vielen Jahren ist er Mitglied der Gewerkschaften ver.di und NGG. Mehrere Jahre war er Mitglied der Tarifkommission für das Hotel- und Gaststättengewerbe und ist bis heute beratend für andere Tarifkommissionen tätig. Vor seinem Jurastudium mit Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung (1988 bis 1992) war er Betriebsratsmitglied und von 1986 bis 1991 Gesamtbetriebsratsvorsitzender sowie Wirtschaftsausschußvorsitzender einer bundesweiten Steakhouse-Kette.

Auch als Rechtsanwalt ist ein Schwerpunkt seiner Tätigkeiten die gewerkschaftliche Erwachsenenbildung und Betriebsrätefortbildung für verschiedene Träger.

Dr. Helm hat zudem Bekanntheit durch das „Mangold-Entscheidung“ erlangt, an dessen Ende der EuGH die Unvereinbarkeit des Teilzeitbefristungsgesetz mit europäischem Recht erklärt. In dem Verfahren hatte er sich bemerkenswerterweise selbst verklagt, um die Unzulänglichkeiten des Gesetzes zu demonstrieren. Das Urteil ist bis heute eine der wichtigsten Entscheidungen zur Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht sowie zur Bedeutung von Richtlinien in der europäischen Gesetzgebung.

Er ist Mitbegründer der erste deutschlandweite Kooperation von Anwaltskanzleien, die im Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig sind (www.arbeitnehmeranwaelte.de) sowie des europäischen Interessenverbands European Lawyers for Workers ((http://elw- network.eu/). 

Wir hatten das große Glück, Rüdiger Helm für unser Podium zum Thema „Arbeitswelt 4.0 trifft auf Arbeitsrecht: Wer regelt hier eigentlich wen?“ 2018 zu gewinnen, möchten ihm sehr herzlich danken, dass er sich als Wahl-Kapstädter in seinen kurzen Aufenthalten hier in Deutschland Zeit für den Abend genommen und in seiner unerschrocken überzeugten Art die Interessen der Arbeitnehmerseite dargestellt hat.